REACH/RoHS


1. BEDEUTUNG

REACH (Registration, Evaluation, Authorization of Chemicals) ist eine europäische Verordnung (1907/2006 vom 18. Dezember 2006), die ein Eintragungsverfahren für bestimmte chemische Stoffe in Europa betreut, das am 1. Juni 2007 in Kraft trat.

2. ERLÄUTERUNG

Die Verordnung REACH verpflichtet die Lieferanten, Informationen über Stoffe in Erzeugnissen zu übermitteln, wenn diese als besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) identifiziert wurden. Gemäß Artikel 33.1 von REACH müssen Lieferanten von Erzeugnissen über SVHC berichten, wenn diese in Erzeugnissen in einer Konzentration von mehr als 0,1% Masse pro Masse (w/w) enthalten sind. Die Lieferanten müssen ausreichende Informationen, die ihnen zur Verfügung stehen, bereitstellen, um eine sichere Verwendung des Artikels zu ermöglichen. Diese müssen mindestens den Namen des SVHC enthalten. Alle als SVHC identifizierten Stoffe werden in der sogenannten Kandidatenliste (auf der Website der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zu sehen: www.echa.europa.eu/candidate-list-table) aufgeführt, in der zweimal im Jahr neue Stoffe hinzugefügt werden. Der Lieferant muss die Empfänger eines Artikels, der einen neu identifizierten Stoff als SVHC in mehr als 0,1% (w/w) enthält, informieren, sobald der Stoff in die Kandidatenliste aufgenommen wurde.

3. STAND BEI GYS (08.07.2021)

Unsere Produkte enthalten keine SVHC. Ausgenommen sind unsere Silber- und Messingstäbe (Artikelnummern 047235/047242/047815/047303), die zwischen 1 und 4 % Borsäure (Nr CAS 10043-35-3) enthalten.


1. BEDEUTUNG

RoHS (Restriction of hazardous substances in electrical and electronic equipments) ist eine europäische Richtlinie (2002/95/CE), deren Ziel es ist, die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten, den sogenannten EEE, zu beschränken. Seit ihrer Einführung wurde die RoHS-Richtlinie 2011 (2011/65/EU, RoHS 2) und 2015 (2015/863/EU, RoHS 3) überarbeitet und trat am 22. Juli 2019 in Kraft.

2. ERLÄUTERUNG

Unternehmen, die Geräte die in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie fallen auf den europäischen Markt in Verkehr bringen, müssen die in der Richtlinie festgelegten Beschränkungen einhalten und insbesondere die CE-Kennzeichnung und die Erstellung von Unterlagen über die Konformität einhalten. Die Stoffe, die einer Beschränkung unterliegen, sind in Anhang II der ROHS-Richtlinie aufgelistet. Für jeden Stoff ist der Wert der maximal zulässigen Konzentration in homogenen Materialien in Gewicht angegeben. Unter „homogenem Material“ versteht man:

  • Entweder ein Material, dessen Zusammensetzung vollkommen einheitlich ist

  • Oder ein Material, dass aus einer Kombination von Materialien besteht, die nicht in verschiedene Materialien geteilt oder getrennt werden können, wie z.B durch mechanische Einwirkungen wie Abschrauben, Schneiden, Mahlen, Schleifen und abschleifende Verfahren.


3. STAND BEI GYS

Alle unsere Produkte entsprechen den Richtlinien RoHS (2011/65/UE, 2015/863/UE).

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